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Vereinssatzung
Aufnahmeantrag
Aktive Mitgliedschaft
Mitglied
*
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
*
MM
TT
JJJJ
E-Mail-Adresse
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Handynummer
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Land
(###)
###
####
Adresse
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Adresszeile 1
Adresszeile 2
Stadt
Bundesland/Kanton
PLZ/Postleitzahl
Land
Mitgliedsbeitrag je Semester
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Zur teilweisen Deckung der Kosten u. a. für Dirigent:innen, Dozent:innen bei Registerproben, Konzertsäle, die Unterbringung und Probenräume bei externen Probenwochenenden etc. wird ein Mitgliedsbeitrag nach Beschluss der Mitgliederversammlung i.H.v. 60,- € erhoben. (Anmerkung des Vereinsvorstands: Sollte irgendjemand Probleme damit haben, diesen Beitrag aufzubringen, kommt bitte diskret zu einem Mitglied des Vereinsvorstands (aktuell Marius, Leonard und Marie). Wir bohren nicht nach und behandeln das vertraulich und auch vorstandsintern anonymisiert – unter keinen Umständen soll irgendjemand deswegen nicht mitspielen!)
60 €
Aufnahmeantrag
*
Durch die Erklärung, dem Freiburger Studierenden-Orchester e. V. als aktives Mitglied beitreten zu wollen, erkenne ich die Vereinssatzung (s. o.; www.FSOrchester.de/s/Satzung.pdf) als verbindlich für mich an und erkläre mich mit den darin formulierten Zielen des Vereins einverstanden. Ich nehme zur Kenntnis, dass ein Austritt aus dem Verein nur schriftlich oder mündlich gegenüber mindestens zwei Mitgliedern des Orchestervorstands zum Ende eines Semesters erfolgen kann.
Hiermit erkläre ich, dem Freiburger Studierenden-Orchester e. V. als aktives Mitglied beitreten zu wollen.
Einzugsermächtigung
*
Mit nachfolgender Erteilung der Einzugsermächtigung ermächtigt ein Mitglied den Freiburger Studierenden-Orchester e. V., die wiederkehrenden Zahlungen bezüglich des Mitgliedsbeitrags von dem unten anzugebenden Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich wird das angegebene Kreditinstitut des Mitglieds angewiesen, die vom Freiburger Studierenden-Orchester e. V. auf das angegebene Konto des Mitglieds gezogenen Lastschriften einzulösen. Beginnend mit dem Belastungsdatum kann die Erstattung des belasteten Betrages innerhalb von acht Wochen verlangt werden; hierbei gelten die mit dem jeweiligen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Freiburger Studierenden-Orchester e. V. bleibt zum Einzug des Semesterbeitrags berechtigt, solange die Mitgliedschaft nicht wirksam beendet ist. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift auf drei Tage verkürzt ist. Die Gläubiger-ID des Freiburger Studierenden-Orchester e. V. lautet DE57ZZZ00000764273; gemäß § 10b Abs. 1 S. 8 Nr. 2 EStG ist der Mitgliedsbeitrag im Gegensatz zu etwaige über diesen hinausgehende Spenden nicht steuerlich absetzbar.
Ich überweise den Mitgliedsbeitrag auf Anforderung.
Ich erteile Einzugsermächtigung bezüglich des Mitgliedsbeitrags von meinem nachfolgenden Konto:
Kontoinhaber:in
Kreditinstitut
BIC
IBAN
Vielen Dank für Deinen Aufnahmeantrag (und ggfs. Deine Erteilung einer Einzugsermächtigung) – schön dass Du dabei bist!